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   OVG Hamburg, 21.07.2006 - 3 Bs 335/05   

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https://dejure.org/2006,18115
OVG Hamburg, 21.07.2006 - 3 Bs 335/05 (https://dejure.org/2006,18115)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.07.2006 - 3 Bs 335/05 (https://dejure.org/2006,18115)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 3 Bs 335/05 (https://dejure.org/2006,18115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweispflicht einer tatsächlichen Einreise in die Bundesrepublik durch einen Ausländer nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Beurteilungsmaßstab im Beschwerdeverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 15 a Abs. 1; AufenthG § 15 a Abs. 6
    D (A), Verteilung, illegale Einreise, Beweislast, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, Einreise, Krankheit, Umverteilung

  • Judicialis

    AufenthG § 15 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03

    Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.07.2006 - 3 Bs 335/05
    Dementsprechend ist eine Änderung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren jedenfalls dann nicht zulässig, wenn das Beschwerdevorbringen bezüglich des Streitgegenstandes, über den das Verwaltungsgericht entschieden hat, - wie hier - ohne Erfolg bleibt bzw. nicht zu einer umfassenden eigenen Sachprüfung durch das Beschwerdegericht führt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2003, NVwZ-RR 2004 S. 621).
  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer vor der Entscheidung über einen

    Denn während § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG mit der Formulierung "[w]eist der Ausländer [...] nach" und § 15a Abs. 6 AufenthG mit der Verwendung des Wortes "nachweislich" auf eine materielle Beweislast der betroffenen Person für das Vorliegen zwingender Gründe gegen die Verteilung bzw. für das Eingreifen der Übergangsregelung hindeuten (zur Übergangsregelung vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.07.2006 - 3 Bs 335/05, juris Rn. 9), fehlt ein entsprechender Anhaltspunkt im Wortlaut von § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG .
  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 11/23

    Zur Beweislast bei der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und

    Denn während § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG mit der Formulierung "[w]eist der Ausländer [...] nach" und § 15a Abs. 6 AufenthG mit der Verwendung des Wortes "nachweislich" auf eine materielle Beweislast der betroffenen Person für das Vorliegen zwingender Gründe gegen die Verteilung bzw. für das Eingreifen der Übergangsregelung hindeuten (zur Übergangsregelung vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.07.2006 - 3 Bs 335/05, juris Rn. 9), fehlt ein entsprechender Anhaltspunkt im Wortlaut von § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG .
  • VG Bremen, 29.06.2012 - 4 V 555/12

    Abschiebung, Duldung, Ausreisehindernis, Verlängerung, Frist, Befristung,

    Die materielle Beweislast dafür, dass sich der Ausländer in der Zwischenzeit nicht außer Landes begeben hat, liegt dann bei ihm (vgl. zu der ähnlichen Problematik des § 15a Abs. 6 AufenthG, wonach eine Verteilung nicht stattfindet, wenn die Betroffenen nachweislich zuletzt vor dem 01.01.2005 eingereist sind, OVG Hamburg, Beschl. v. 21.07.2006 - 3 Bs 335/05 - Rz. 9).
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